Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) hat in seiner 210. Sitzung am 4./5.12.2007 die folgenden Entwürfe von IDW-Stellungnahmen zur Rechnungslegung verabschiedet:
Die im Rahmen der Verbandsanhörung geäußerten Bedenken gegen die Einführung der E-Bilanz nahm die Finanzverwaltung zum Anlass, den gesetzlichen Anwendungszeitpunkt auf Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, zu verschieben und eine Pilotphase durchzuführen. Mit der Veröffentlichung eines überarbeiteten Entwurfs eines Anwendungsschreibens zu § 5b EStG am 1.7.2011 (zum ersten Entwurf vom 31.8.2010 s. Richter/Kruczynski/Kurz, BB 2010, 2489 ff.) hat die Finanzverwaltung nun ihre Anforderungen an den Datensatz präzisiert und den Verbänden erneut zur Stellungnahme vorgelegt. Im Mittelpunkt dieses Entwurfs steht abermals der Anwendungszeitpunkt der E-Bilanz. Der nachfolgende Beitrag analysiert wesentliche Änderungen dieses Entwurfs gegenüber der ersten Fassung und nimmt dazu kritisch Stellung.
Ziel dieses Beitrags ist es, den bilanzierenden Unternehmen bei der Rechnungslegung für Leistungen an Arbeitnehmer unterstützende Informationen zur Wahl des maßgeblichen Rechnungszinses und der erwarteten langfristigen Inflationsrate im Euroraum zum Jahresende 2010 zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus geben die Verf. einen Überblick über die neuesten Entwicklungen beim IASB in diesem Bereich und streifen zu diesem Thema auch relevante Bestimmungen im neuen deutschen Handelsrecht.
Ziel dieses Beitrags ist es, Jahresabschlusserstellern bei der Rechnungslegung für Leistungen an Arbeitnehmer unterstützende Informationen zur Wahl des maßgeblichen Rechnungszinses und der erwarteten langfristigen Inflationsrate im Euroraum zum Jahresende 2011 zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus geben die Verf. einen Überblick über die neuesten Entwicklungen beim IASB und streifen auch relevante Bestimmungen im deutschen Handelsrecht.
Ziel dieses Beitrags ist es, einen kurzen Überblick über die neuesten Entwicklungen beim IASB im Bereich der Rechnungslegung für Leistungen an Arbeitnehmer zu geben und darauf aufbauend den bilanzierenden Unternehmen unterstützende Informationen zur Wahl des maßgeblichen Rechnungszinses und der erwarteten langfristigen Inflationsrate im Euroraum zum Jahresende 2009 zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus werden die wesentlichen Auswirkungen der neuen Bestimmungen im neuen deutschen Handelsrecht gestreift.
Ziel dieses Beitrags ist es, Jahresabschlusserstellern bei der Rechnungslegung für Versorgungsleistungen an Arbeitnehmer unterstützende Informationen zur Wahl des maßgeblichen Rechnungszinses und der erwarteten langfristigen Inflationsrate im Euroraum zum Jahresende 2012 zur Verfügung zu stellen. Dabei werden insbes. im Zusammenhang mit dem Rechnungszins die Anforderungen an die Einstufung von Unternehmensanleihen als "high quality" (hochwertig) diskutiert und verschiedene Aspekte zu dieser Frage beleuchtet.
Mit Wirkung zum 1.1.2009 ist durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 eine Abgeltungsteuer für private Kapitaleinkünfte eingeführt worden. Durch den damit verbundenen Systemwechsel ergeben sich grundlegende Änderungen für die Ausgestaltung der Kapitalanlage, die sich auch massiv auf das Betriebsvermögen auswirken. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit der steueroptimierten Kapitalanlage insbesondere für den vermögenden Unternehmer.
Am 19.3.2008 hat der International Accounting Standards Board (IASB) das Discussion Paper (DP) "Reducing Complexity in Reporting Financial Instruments" veröffentlicht. Der IASB stellt darin mögliche mittelfristige Vereinfachungsmaßnahmen der bilanziellen Abbildung von Finanzinstrumenten vor und verbindet diese mit der Absicht, langfristig eine einheitliche Bewertung aller Kategorien von Finanzinstrumenten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert herbeizuführen. Kontroverse Auseinandersetzungen im weiteren Verlauf des Due Process dürften aufgrund der weitreichenden bilanziellen Konsequenzen vorprogrammiert sein. Im nachfolgenden Beitrag werden die Eckpunkte des Diskussionspapiers, zu dem bis zum 19.9.2008 Stellungnahmen abgegeben werden können, vorgestellt und kritisch gewürdigt. Anhand von Beispielen werden die potenziellen praktischen Auswirkungen einzelner Diskussionspunkte veranschaulicht.
Durch die Unternehmensteuerreform 2008 hat der Steuergesetzgeber den Mitunternehmern von Personengesellschaften die Möglichkeiten eingeräumt, Gewinne, die im Unternehmen belassen werden, begünstigt zu besteuern. Allerdings erscheint nicht immer die Inanspruchnahme des Sondersteuersatzes lohnenswert. Grund hierfür ist, dass mit der späteren Entnahme dieser zunächst thesaurierten Gewinne eine Nachversteuerung in Höhe von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag eintritt. Daher hängt die Frage, ab wann sich die Thesaurierungsbesteuerung für Personengesellschaften lohnt, von der Thesaurierungsdauer sowie von der internen Verzinsung der thesaurierten Beiträge ab. Gegenstand des nachfolgenden Beitrags ist ein Optimierungskalkül, der mit Hilfe eines von der BB-Homepage herunterladbaren Excel-Tool für die Beratung von Mandanten verwendbar ist.
Mit der Veröffentlichung der überarbeiteten Standards IFRS 3 (2008) und IAS 27 (2008) hat das IASB die zweite Phase des bereits Mitte 2001 initiierten Projekts zum Thema Business Combinations abgeschlossen. Durch die Überarbeitung der Vorschriften zur Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen haben sich z. T. erhebliche Änderungen ergeben. Einen ersten Überblick vermittelte im Betriebs-Berater bereits der Beitrag von Pellens/Amshoff/Sellhorn (BB 2008, 602 ff.). Der nachfolgende Aufsatz behandelt speziell die Änderungen bei der Bilanzierung sukzessiver Unternehmenserwerbe. Hier stellt sich insbesondere die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Kapitalkonsolidierung durchzuführen ist. Durch die Darstellung sowohl der alten als auch der neuen Vorschriften anhand eines Beispielsachverhalts soll neben der Gruppe der Rechnungsleger auch deren Prüfern ein Überblick über die mit der Neuregelung einhergehenden Konsequenzen gegeben werden. Die sich durch das BilMoG abzeichnenden Auswirkungen bei der Bilanzierung derartiger Transaktionen sind unter dem am Ende des Textes angegebenen BB-Link abrufbar.
Ziel des nachfolgenden Beitrags ist es, Jahresabschlusserstellern bei der Rechnungslegung für Versorgungsleistungen an Arbeitnehmer unterstützende Informationen zur Wahl des maßgeblichen Rechnungszinses und der erwarteten langfristigen Inflationsrate im Euroraum zum Jahresende 2013 zur Verfügung zu stellen. Dabei wird auch auf die Diskussion zum Qualitätsbegriff "High Quality Corporate Bonds" eingegangen.
Empirische Untersuchungen von Geschäftsberichten zeigen, dass der Erwerb von eigenen Anteilen in der Unternehmenspraxis eine bedeutende Rolle spielt. Der bilanziellen Abbildung sollte entsprechendes Augenmerk geschenkt werden. Die nach dem RefE BilMoG geplanten Vorschriften sehen auch neue Abbildungsregeln für eigene Anteile vor. Obwohl diese auf den ersten Blick im Vergleich zur bisher geltenden Rechtslage nur geringe Änderungen vorsehen, bleiben bestimmte Fallkonstellationen, wie etwa die Wiederveräußerung bei Entstehen eines Veräußerungsverlusts, ungeregelt. Der nachfolgende Beitrag stellt die geplanten Abbildungsvorschriften für eigene Anteile vor, zeigt anhand eines Beispiels damit verbundene Fragen der Bilanzierungspraxis auf und bietet Lösungsansätze zur Vermeidung von bilanzrechtlichen und praktischen Problemen.
Werden Forderungen im Rahmen von ABS-Transaktionen formal verkauft, haben sie aber wirtschaftlich das Unternehmen noch nicht vollständig verlassen, so stellt sich die Frage, ob sie ausgebucht werden können oder nicht. IAS 39 enthält eine allgemein gehaltene Regelung und weitere Hinweise für die Entscheidung im Einzelfall mit Gestaltungs- und Beurteilungsspielräumen. Der Hauptfachausschuss des IDW hat angesichts dieser Schwierigkeiten in IDW RS HFA 9 den Weg beschritten, die Entscheidungsfindung mit umfangreichen Erläuterungen und mit einem mathematisch untermauerten Lösungsvorschlag in den Griff zu bekommen. Zweck dieses Beitrags ist es, darauf einzugehen, wie die Umsetzung dieser Erläuterungen erfolgen und wie die Anwendung in der Praxis aussehen kann. Dabei wird allein auf die bilanzielle Behandlung beim Forderungsverkäufer (Originator) abgestellt.