LG Frankfurt, Urteil vom 28.10.2008 - 3-5 O 113/08Leitsätze (der Redaktion)1. Trotz der im Schrifttum vielfach geäußerten Kritik hält die Kammer an ihrer Ansicht fest, dass die Einberufung zur Hauptversammlung neben anderen Angaben die Bedingungen
BGH, Urteil vom 11.12.2008 - IX ZR 195/07LeitsatzDem Insolvenzverwalter steht der auf eine Anfechtung unentgeltlicher Leistungen gestützte Rückgewähranspruch auch dann zu, wenn der daneben bestehende Bereicherungsanspruch der Masse nur an der
BGH, Beschluss vom 20.1.2009 - XI ZR 510/07 BGB § 276 Hb SachverhaltI. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung in Anspruch. Dem Kläger wurde von einem Mitarbeiter der Beklagten in einem Beratungsgespräch,
Der Vorstand des Berufsverbands für Datenschutzbeauftragte (BvD) hat am 12.2.2009 die Berufsgrundsätze für private Datenschutzbeauftragte beschlossen. Sie sollen die Tätigkeit der Datenschutzbeauftragten transparent machen und ein einheitliches
In dem am 20.1.2009 - XI ZR 510/07 - entschiedenen BGH-Fall ging es um eine Beteiligung am „CFB Medienfonds 140" der Commerzbank, die dem Anleger verschwiegen hatte, dass sie selbst bei Vermittlung des Fonds mindestens 8 % des Nominalwerts der
Der II. Zivilsenat hatte im Urteil vom 16.2.2009 - II ZR 185/07 - über die Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen des Medienunternehmers Dr. Leo Kirch sowie zweier weiterer Aktionäre der beklagten Deutschen Bank AG zu entscheiden. Neben
Deutsche Bundestag hat am 13.2.2009 eine kontrovers diskutierte Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes verabschiedet. Voraussichtlich wird das Gesetz im März/April in Kraft treten, wenn es den Bundesrat passiert hat. Danach kann das Bundesministerium
Am 13.2.2009 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts zugestimmt, das den Bundestag bereits am 19.12.2008 des vergangenen Jahres passiert hatte. Es werden damit die Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Mit Urteil vom 20.1.2009 - 11 U 49/08 (Kart) - hat das OLG Frankfurt entschieden: Eine Vertragsklausel in einem Kfz-Vertragshändlervertrag, in der die Zuständigkeit eines endgültig entscheidenden Schiedsgerichts vorgesehen ist, ist mit Art. 3 Abs. 6
"Der Verbraucherschutz bei Kreditverträgen soll verbessert werden. Die Verbraucher brauchen bessere Informationen, und unseriöse Lockvogelangebote sind zu verhindern. Die Widerrufs- und Rückgaberechte bei Verbraucherverträgen werden vereinfacht. Und
Mit Urteil vom 14.1.2009 - 17 U 223/08 - entschied das OLG Frankfurt: Die Rückabwicklung von Leasingverträgen richtet sich seit Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes nicht mehr nach Bereicherungsrecht, sondern nach Rücktrittsrecht.
OLG Frankfurt, Urteil vom 14.1.2009 - 17 U 223/08LeitsatzDie Rückabwicklung von Leasingverträgen richtet sich seit Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes nicht mehr nach Bereicherungsrecht, sondern nach Rücktrittsrecht. BGB 313; BGB
BGH, Beschluss vom 20.10.2008 - II ZR 211/07 LeitsatzDer Schutzzweck der Insolvenzverschleppungshaftung gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 64 Abs. 1 GmbHG, § 130a Abs. 1 HGB erstreckt sich nicht auf den Schaden, der einem Arbeitnehmer in Gestalt der
Gericht: Oberlandesgericht Celle Urteil verkündet am 08.01.2009 Aktenzeichen: 11 U 70/08 Rechtsgebiete: BGB Vorschriften: BGB § 199 Ein Kapitalanleger handelt nicht grob fahrlässig im Sinne von § 199 Abs. 1 BGB, wenn er einen Prospekt, der erst
Gericht: Bundesgerichtshof Urteil verkündet am 09.12.2008 Aktenzeichen: XI ZR 513/07 Rechtsgebiete: BGB Vorschriften: BGB § 14 BGB § 491 Abs. 1 BGB § 492 BGB § 494 Darlehensgeber im Sinne des § 491 Abs. 1 BGB kann auch ein
LG München I, Vorbehaltsurteil vom 8.12.2008 -14HK O 24599/07; nicht rechtskräftigLeitsatz 1. Mangels „funktioneller Verwandtschaft" ist der Kapitalwert einer vom Prinzipal finanzierten Altersversorgung nicht im Regelfall aus Billigkeitsgründen auf
Mit Beschluss vom 20.10.2008 - II ZR 211/07 - hat der BGH entschieden: Der Schutzzweck der Insolvenzverschleppungshaftung gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 64 Abs. 1 GmbHG erstreckt sich nicht auf den Schaden, der einem Arbeitnehmer in Gestalt der
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