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Wirtschaftsrecht
17.02.2009
Wirtschaftsrecht
BGH: Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - „CFB-Medienfonds 140"

In dem am 20.1.2009 - XI ZR 510/07 - entschiedenen BGH-Fall ging es um eine Beteiligung am „CFB Medienfonds 140" der Commerzbank, die dem Anleger verschwiegen hatte, dass sie selbst bei Vermittlung des Fonds mindestens 8 % des Nominalwerts der Beteiligung als Provision und Platzierungsgarantie kassiert. Der II. Zivilsenat hat entschieden, dass die beklagte Bank den Anleger im Rahmen des Beratungsgesprächs über die Rückvergütung und über den damit verbundenen Interessenkonflikt hätte informieren müssen, um ihn in die Lage zu versetzen, das Umsatzinteresse der Bank einzuschätzen.
Hinweis der Redaktion: Dazu demnächst der Kommentar von Stumpf/Lamberti

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