Das BAG entschied in seinem Urteil vom 26.9.2012 - 10 AZR 336/11 - wie folgt: Arbeitspflichten können sich, ohne dass ausdrücklich Erklärungen ausgetauscht werden, nach längerer Zeit auf bestimmte Arbeitsbedingungen konkretisieren. Dies setzt voraus,
1. Begehrt der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber seine Beschäftigung in einem höheren zeitlichen (monatlichen) Umfang als bisher und schließen die Parteien in einem diesbezüglichen Rechtsstreit einen Prozessvergleich, demzufolge zwischen ihnen Einigkeit
LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.3.2012 - 22 Sa 71/11LeitsatzFür die Zeit von Dezember 2006 bis 31.08.2009 ist ein Streit über die Differenzvergütung nach § 10 Abs. 4 AÜG gemäß § 97 Abs. 5 ArbGG auszusetzen, wenn die Entscheidung davon abhängt,
BAG, Urteil vom 21.6.2012 - 2 AZR 153/11Leitsätze1. Entwendet eine Verkäuferin Zigarettenpackungen aus dem Warenbestand des Arbeitgebers, kann dies auch nach längerer Beschäftigungsdauer eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.2. Das
BAG, Urteil vom 24.5.2012, 2 AZR 206/11SachverhaltDie Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Verdachtskündigung.Der 1953 geborene Kläger war seit Januar 2002 bei der Beklagten - einer
BAG, Urteil vom 26.9.2012, 10 AZR 370/10LeitsätzeNach § 287 Abs. 1 ZPO entscheidet der Tatrichter unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung, ob ein Schaden entstanden ist und wie hoch er ist. Die Schätzung eines Schadens darf nur dann
Ein in Trägerschaft der katholischen Kirche stehendes Krankenhaus wies im September 2011 die Bewerbung eines objektiv geeigneten Bewerbers für eine Stelle als Intensivpfleger zurück, weil dieser nicht Mitglied einer Religionsgemeinschaft ist. Der
Will der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses geltend machen, muss er innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben. Eine verspätet erhobene Klage ist nur nachträglich zuzulassen, wenn der Arbeitnehmer
1. Ob die (geplante) Beschäftigung von Leiharbeitnehmern die Annahme rechtfertigt, im Betrieb oder Unternehmen des Arbeitgebers seien freie Arbeitsplätze vorhanden, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. 2. Will der Arbeitgeber Leiharbeitnehmer
Eine Altersgruppenbildung ist zur Erhaltung der Altersstruktur der Belegschaft nur geeignet, wenn sie dazu führt, dass die bestehende Struktur bewahrt bleibt. Sind mehrere Gruppen vergleichbarer Arbeitnehmer von den Entlassungen betroffen, muss
1. Eine arbeitsvertragliche Regelung, wonach der Arbeitnehmer Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach einer vom Arbeitgeber geschaffenen Versorgungsordnung in der jeweils geltenden Fassung erhält, ist wirksam. Sie verstößt weder gegen das
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 02.10.2012 - 17 TaBV 38/12Leitsatz1. Die Versetzung eines Leiharbeitnehmers in einen anderen Betrieb des Entleihers unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats des Entleihbetriebs gem. § 99 BetrVG. § 14 Abs. 3 AÜG
BAG, Urteil vom 17.4.2012 - 3 AZR 400/10SachverhaltDie Parteien streiten darüber, nach welcher Versorgungsordnung sich die Betriebsrente des Klägers berechnet.Der 1944 geborene Kläger war vom 1.11.1962 bis zum 30.9.2007 bei der Beklagten beschäftigt.
Das BAG hat in seinem Urteil vom 19.7.2012 - 2 AZR 989/11 - wie folgt entschieden: Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen bedarf gem. § 96 Abs. 3 Satz 1 SGB IX iVm. § 103 BetrVG bzw. den
BAG, Urteil vom 18. 10. 2012 - 6 AZR 289/11LeitsätzeZulassung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern in einem Interessenausgleich mit Namensliste in der Insolvenz des ArbeitgebersSachverhaltDie Parteien streiten darüber, ob das Arbeitsverhältnis
BAG, Urteil vom 19. 7. 2012 - 2 AZR 352/11LeitsätzeEine Altersgruppenbildung ist zur Erhaltung der Altersstruktur der Belegschaft nur geeignet, wenn sie dazu führt, dass die bestehende Struktur bewahrt bleibt. Sind mehrere Gruppen vergleichbarer
BAG, Urteil vom 18. 9. 2012 - 3 AZR 415/10Leitsätze1. Eine arbeitsvertragliche Regelung, wonach der Arbeitnehmer Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach einer vom Arbeitgeber geschaffenen Versorgungsordnung in der jeweils geltenden Fassung
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...