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Arbeitsrecht
03.01.2013
Arbeitsrecht
BAG: Sonderkündigungsschutz - Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen

Das BAG hat in seinem Urteil vom 19.7.2012 - 2 AZR 989/11 - wie folgt entschieden: Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen bedarf gem. § 96 Abs. 3 Satz 1 SGB IX iVm. § 103 BetrVG bzw. den maßgeblichen personalvertretungsrechtlichen Vorschriften der Zustimmung des Betriebs- bzw. Personalrats. Einer Zustimmung der Schwerbehindertenvertretung bedarf es nicht.

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