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WRP 2015, 475
OLG Celle 
Zivilrecht/Urheberrecht: Verpflichtung zur Überprüfung der Auffindbarkeit gelöschter Webseiten bei Google (Urteil vom 29.01.2015, 13 U 58/14)

Der Schuldner eines Unterlassungsgebots hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die durch die Unterlassungserklärung betroffenen Inhalte seiner Webseite nicht mehr im Internet aufgerufen werden können. Dazu gehört es, wenigstens bei Google als gängigste Internetsuchmaschine zu überprüfen, ob diese Inhalte noch über die Trefferliste der Suchmaschine aufgerufen werden können. …

OLG Celle, WRP 2015, 475-477 (Urteil vom 29.01.2015, 13 U 58/14)

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