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WRP 2015, 472
OLG Celle 
Wettbewerbsrecht: Irreführungsgefahr bei besonderer Herausstellung der Langlebigkeit eines Bauteils des beworbenen Produkts (Urteil vom 22.01.2015, 13 U 25/14)

Stellt ein Unternehmen in der Werbung die Langlebigkeit eines Bauteils des beworbenen Produktes besonders heraus, obwohl die gewöhnliche Lebensdauer des gesamten Produktes erheblich geringer ist, kann dies die Gefahr einer Irreführung begründen, sofern das Missverhältnis nicht ohne weiteres erkennbar ist.

OLG Celle, WRP 2015, 472-475 (Urteil vom 22.01.2015, 13 U 25/14)

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