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WRP 2012, 1118
BGH 
Zivilrecht/Domainrecht: regierung-oberfranken.de (Urteil vom 27.10.2011, I ZR 131/10)

a) Die für die Registrierung von Domainnamen unter der Top-Level-Domain „.de“ zuständige DENIC haftet dann als Störerin, wenn sie von Dritten auf eine offenkundige, von ihrem Sachbearbeiter unschwer zu erkennende Verletzung des Namensrechts hingewiesen wird (Fortführung von BGHZ 148, 13 [= WRP 2001, 1305] – ambiente.de).

BGH, WRP 2012, 1118-1122 (Urteil vom 27.10.2011, I ZR 131/10)

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