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WRP 2012, 1116
BGH 
Zivilrecht/Namensrecht: Freie Wähler (Urteil vom 28.09.2011, I ZR 191/10)

a) Für die Namen von Wählervereinigungen gilt das strenge Prioritätsprinzip gemäß § 4 Abs. 1 PartG nicht. Für ihre originäre Unterscheidungskraft ist es daher erforderlich, aber auch ausreichend, dass eine bestimmte beschreibende Verwendung nicht festzustellen ist.

BGH, WRP 2012, 1116-1118 (Urteil vom 28.09.2011, I ZR 191/10)

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