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WRP 2017, 348
OLG München 
Wettbewerbsrecht: Mobilfunktarif mit Datenautomatik (Urteil vom 08.12.2016, 29 U 668/16)

Eine Klausel in einem Vertrag über Mobilfunkdienstleistungen, die zum Gegenstand hat, dass nach Verbrauch des jeweils im Tarif enthaltenen Inklusiv-Datenvolumens pro Abrechnungszeitraum höchstens dreimal automatisch weitere 100 MB zum Preis von 2 € in Anspruch genommen werden können, unterliegt gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht der Inhaltskontrolle.

OLG München, WRP 2017, 348-350 (Urteil vom 08.12.2016, 29 U 668/16)

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