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WRP 2017, 1413
LG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Datenautomatik in Mobilfunktarifen ([unbekannt] vom 23.03.2017, 2-24 O 148/16)

Allein der Umstand, dass für die Inanspruchnahme eines bestimmten Datenvolumens pro Abrechnungszeitraum ein Pauschalpreis vorgesehen ist, führt nicht dazu, dass bei Überschreiten dieses Volumens eine neue, nicht bereits von Anfang vertraglich geschuldete Leistung der Beklagten in Anspruch genommen würde (OLG München, 08.12. 2016 – 29 U 668/16, Rn. 38, juris [= WRP 2017, 348]).

LG Frankfurt a. M., WRP 2017, 1413 ([unbekannt] vom 23.03.2017, 2-24 O 148/16)

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