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WRP 2013, 767
BGH 
Wettbewerbsrecht: Einwilligung in Werbeanrufe II (Urteil vom 25.10.2012, I ZR 169/10)

a) Die Vorschriften der §§ 305 ff. BGB finden auch Anwendung auf von Veranstaltern vorformulierte Erklärungen, die Verbraucher im Rahmen von Gewinnspielen abgeben und mit denen sie ihr Einverständnis zu Werbeanrufen zum Ausdruck bringen.

BGH, WRP 2013, 767-770 (Urteil vom 25.10.2012, I ZR 169/10)

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