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WRP 2015, 209
BGH 
Verfahrensrecht: Nero (Urteil vom 10.07.2014, I ZR 249/12)

a) Wird eine im Beschlusswege erlassene Verbotsverfügung vor einer förmlichen Parteizustellung formlos der Gegenseite übermittelt, führt dies noch nicht zu einem Vollstreckungsdruck, der die Schadensersatzpflicht nach § 945 ZPO auslösen kann.

BGH, WRP 2015, 209-212 (Urteil vom 10.07.2014, I ZR 249/12)

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