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WRP 2021, 464
BGH 
Markenrecht: Schwarzwälder Schinken II (Beschluss vom 03.09.2020, I ZB 72/19)

a) Eine Änderung der Spezifikation, die die Zuerkennung einer geschützten geografischen Angabe an die Aufmachung im Erzeugungsgebiet knüpft, ist nur gerechtfertigt, wenn einer der drei in Art. 7 Abs. 1 Buchst. e der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 genannten Rechtfertigungsgründe – Qualitätswahrung oder Ursprungsgewährleistung oder Kontrollgewährleistung – vorliegt.

BGH, WRP 2021, 464-471 (Beschluss vom 03.09.2020, I ZB 72/19)

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