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WRP 2023, 849
OLG Frankfurt a. M. 
Zivilrecht/Produkthaftungsrecht: Haftung eines Bevollmächtigten nach ProdSG für Schutzrechtsverletzungen (Urteil vom 16.03.2023, 6 U 189/22)

Ein Bevollmächtigter nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG kann für durch Inverkehrbringen des Produkts durch den Hersteller erfolgte Schutzrechtsverletzungen als Gehilfe oder Störer haften, wenn er durch eine Abmahnung auf das verletzte Schutzrecht hingewiesen worden ist.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2023, 849-850 (Urteil vom 16.03.2023, 6 U 189/22)

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