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RIW 2022, 839
EuGH 
EuGVVO – Definition des Arbeitsvertragsgerichtsstands und des Verbrauchergerichtsstands (Urteil vom 20.10.2022, C-604/20)

Art. 21 Abs. 1 Buchst. b Ziff. i und Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. 12. 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist wie folgt auszulegen:

EuGH, RIW 2022, 839-843 (Urteil vom 20.10.2022, C-604/20)

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