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RIW 2007, 690
BVerfG 
Argentinische Staatsanleihen – keine Berufung auf Staatsnotstand gegenüber privaten Gläubigern (Beschluss vom 08.05.2007, 2 BvM 1/03, 2 BvM 2/03, 2 BvM 3/03, 2 BvM 4/03, 2 BvM 5/03, 2 BvM 1/06)

Es ist keine allgemeine Regel des Völkerrechts feststellbar, die einen Staat gegenüber Privatpersonen berechtigt, die Erfüllung fälliger privatrechtlicher Zahlungsansprüche unter Berufung auf den wegen Zahlungsunfähigkeit erklärten Staatsnotstand zeitweise zu verweigern.

BVerfG, RIW 2007, 690-696 (Beschluss vom 08.05.2007, 2 BvM 1/03, 2 BvM 2/03, 2 BvM 3/03, 2 BvM 4/03, 2 BvM 5/03, 2 BvM 1/06)

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