BUNDESFINANZHOF Gemeinschaftsrechtsmäßigkeit des Steuerabzugs nach § 50a Abs. 4 EStG 2002 derzeit nicht ernstlich zweifelhaft Es ist derzeit nicht ernstlich zweifelhaft, dass der Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 EStG 2002 unter Beachtung der
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 25.7.2007, III R 15/07 Ablauf der Klagefrist erst einen Monat nach Bekanntgabe der vollständigen Einspruchsentscheidung Leitsätze Fehlt eine Seite der Einspruchsentscheidung und wird dies vor Ablauf der regulären
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES FINANZGERICHT Beselerallee 39 - 41 24105 Kiel Tel. 0431 988 3835, Fax 0431 988 3846 Az.: 4 K 9/06 Urteil vom 2. Oktober 2007 Zur Veröffentlichung freigegeben ab: 12. Dezember 2007 Stichwort: Die Vorsteuer aus
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 5.6.2007, I R 9/06 Verlust der wirtschaftlichen Identität nach § 8 Abs. 4 KStG 1996 a.F. - Mit einer Einstellung und Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs wirtschaftlich vergleichbarer Sachverhalt i.S. des § 8 Abs. 4 Satz 1
Spenden für steuerbegünstigte Zwecke, § 10b EStG BETREFF Steuerbegünstigte Zwecke (§ 10b EStG); Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007; Neue Muster für Zuwendungsbestätigungen ANLAGEN 1 GZ IV C 4 - S
BFH: Kein Abzugsausschluss gemäß § 8b Abs. 3 KStG 2002 i. d. F. bis zur Änderung durch das JStG 2008 für Teilwert-abschreibungen auf eigenkapitalersetzende