BFH, Urteil vom 20.3.2017 – X R 13/15
ECLI:DE:BFH:2017:U.200317.XR13.15.0
Amtliche Leitsätze
1. Dem Gebot zeitnaher Mittelverwendung (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 AO) ist nicht nur dann Genüge getan, wenn das konkrete Guthaben, das auf einem projektbezogenen Bankkonto der gemeinnützigen Körperschaft durch Spendeneingänge entstanden ist, innerhalb der gesetzlichen Mittelverwendungsfrist für die gemeinnützigen Zwecke verwendet wird. Es genügt vielmehr, wenn die projektbezogenen Aufwendungen innerhalb der gesetzlichen Frist von einem anderen Bankkonto der gemeinnützigen Körperschaft bezahlt werden.
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Sächsisches FG, Urteil vom 9.3.2017 – 6 K 1201/16
LEITSÄTZE (DER REDAKTION)
1. Die Behörde hat die Voraussetzungen für die Anwendung des § 37b EStG betr. den Veranlassungszusammenhang zwischen Zuwendung und Leistungsaustausch bezüglich jedes Gastes einer Jubiläumsfeier zu ermitteln.
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FG Baden-Württemberg, Urteil vom 5.4.2017 – 4 K 1740/16
Leitsätze (der Redaktion)
Die Objektzahl und der enge zeitliche Zusammenhang sind Beweisanzeichen (Indizien), die im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind. Auf diese Indizien kommt es aber von vornherein nicht an, wenn sich bereits aus anderen – ganz besonderen – Umständen zweifelsfrei eine von Anfang an bestehende oder aber fehlende Veräußerungsabsicht ergibt.