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Steuerrecht
02.12.2011
Steuerrecht
BR: Stellungnahme zur Finanztransaktionssteuer

Die Länder haben am 25.11.2011 zu einem Vorschlag Stellung genommen, mit dem die Europäische Kommission den Finanzsektor verpflichten möchte, einen angemessenen Beitrag zur Bewältigung der Kosten der Finanz- und Wirtschaftskrise zu leisten (BR-Drs. 588/11). Sie unterstützen die Zielsetzung, eine Finanztransaktionssteuer EUweit einzuführen, halten es jedoch für erforderlich, auf die Festlegung einheitlicher Sätze hinzuwirken. Dies würdedemZiel der Harmonisierung entsprechen und einen Steuerwettbewerb innerhalb der EU vermeiden. Der Bundesrat vertritt zudem die Ansicht, dass die Förderinstitute der Länder vomGeltungsbereich der Richtlinie auszunehmen sind. Hier sei auf eine Gleichbehandlung mit der Europäischen Investitionsbank und der Kreditanstalt für Wiederaufbau hinzuwirken. Der Vorschlag der Kommission sieht eine Harmonisierung der Steuern der Mitgliedstaaten auf Finanztransaktionen vor, um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes zu gewährleisten. Zugleich soll er auch eine neue Einnahmequelle schaffen, die schrittweise die nationalen Beiträge zum EUHaushalt ersetzt und so die Finanzen der Mitgliedstaaten entlastet. DerVorschlag soll Transaktionen mit Finanzinstrumenten aller Art erfassen. Vorgesehen ist, dass jeder Mitgliedstaat die Steuersätze selbst festlegt. Diese dürfen allerdings für Transaktionen, die nicht mit Derivatkontrakten im Zusammenhang stehen, 0,1 % des Bruttowerts nicht unterschreiten. Für Transaktionen im Zusammenhang mit Derivatkontrakten darf ein Wert von 0,01 % nicht unterschritten werden.

Volltext der Stellungn.: siehe Zusatzmaterial rechts
(PM Bundesrat vom 25.11.2011)

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