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Steuerrecht
27.03.2019
Steuerrecht
DStV: TAX 3 - Abschlussbericht kiminalisiert Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Am 26.3.2019 hat das Plenum des Europaparlaments bei seiner Sitzung in Straßburg den Abschlussbericht des TAX 3-Ausschusses für die Reformempfehlungen in Bezug auf Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung in der Europäischen Union angenommen.

Die Arbeit des TAX 3-Ausschusses sei wichtig für die Steuergerechtigkeit in der Europäischen Union, betonte der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV), StB/WP Harald Elster, am Rande der Präsidiumssitzung des DStV in München. Die im Abschlussbericht geforderten Reformvorschläge zur Bekämpfung von Steuervermeidung, Steuerhinterziehung und aggressiver Steuerplanung, zur Stärkung von Maßnahmen gegen Geldwäsche, zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug und zum besseren Schutz von Whistleblowern und Journalisten seien „nachvollziehbar, müssten aber rechtsstaatliche Prinzipien achten und verhältnismäßig und zielführend sein“, so Elster. Auch die Forderungen nach Modernisierung des steuerlichen Rechtsrahmens auf internationaler und europäischer Ebene könne er nachvollziehen. Ob dies ausschließlich durch eine Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB), einen Abschluss der gegenwärtigen Mehrwertsteuerreform oder durch die Einführung einer Digitalsteuer erreicht werden kann, müsse noch abschließend geklärt werden. Hier sei, so Elster, auch zu prüfen, ob „internationale oder nationale Lösungen teilweise nicht besser geeignet sind, als europäische Maßnahmen“.

Absolut nicht nachvollziehen könne Elster jedoch die im Abschlussbericht angenommenen Aussagen über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Der Abschlussbericht beschreibt verallgemeinernd, dass „Intermediäre bei der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung eine gewichtige Rolle spielen“. Dies suggeriere, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer seien Mittäter, so Elster. Auch dürfe die „berufliche Verschwiegenheit nicht als Deckmantel für kriminelle Machenschaften“ entfremdet werden, so der Text des Abschlussberichts.

„Die Aussagen über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer als Strippenzieher in der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind nicht nur aus politischer und rechtlicher Hinsicht höchst bedenklich, sondern schlichtweg grundfalsch“, so Elster.

„Derzeit liegen den deutschen Strafverfolgungsbehörden keine Kenntnisse vor, dass Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Geldwäschehandlungen oder Terrorismusfinanzierung involviert sind oder entsprechende Verfahren gegen sie laufen“ stellte der Präsident des DStV klar. Der DStV weist daher ausdrücklich darauf hin, dass ein solcher Generalverdacht den tatsächlichen Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden ausdrücklich widerspricht.

Abschließend mahnt Elster noch, dass „eine bedeutende Institution, wie das Europäische Parlament, ihre Empfehlungen immer am angestrebten Ziel und an der ihr gebührenden Professionalität ausrichten muss“. „Davon ist das Europaparlament jedoch weit entfernt, wenn es einen derart vereinfachten Generalverdacht gegen eine bestimmte, zudem nicht weiter definierte Berufsgruppe, annimmt“, so Elster.

(PM DStV vom 26.3.2019)

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