Bundestag: Steueroptimierung soll erschwert werden
International tätige Konzerne sollen nicht mehr so einfach durch Ausnutzung nationaler Steuersysteme ihre Steuerlast senken können. Diesem Ziel diene der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen (18/9536), heißt es in einer Mittelung des Bundestages.
Auskunftspflichten, automatischer Informationsaustausch, Doppelbesteuerungsabkommen
In Zukunft müssen multinationale Unternehmen Auskünfte über ihre Verrechnungspreise für Geschäftsvorfälle mit verbundenen Unternehmen gegeben. Damit sollen die Finanzverwaltungen Risikoeinschätzungen vornehmen können.
Außerdem soll es einen automatischen Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten geben. Ausgetauscht werden sollen Informationen zu grenzüberschreitenden Vorbescheiden und Vorabverständigungen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen. Dadurch erhalte die Bundesrepublik Deutschland "verlässlich und regelmäßig Kenntnisse über entsprechendes Verwaltungshandeln anderer Staaten, das sich auf die Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland auswirken kann", heißt es in der Begründung des Entwurfs der Regierung.
Zudem sollen Änderungen an Bestimmungen zu Doppelbesteuerungsabkommen vorgenommen werden.
(hib vom 08.09.2016)