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Steuerrecht
17.04.2019
Steuerrecht
BFH: Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG bei "total buy out"-Vertrag

Der BFH hat mit Urteil vom 24.10.2018 – I R 69/16 - entschieden: Eine Steuerabzugsverpflichtung nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG besteht auch dann, wenn der beschränkt steuerpflichtige Vergütungsgläubiger dem Vergütungsschuldner ein umfassendes Nutzungsrecht an einem urheberrechtlich geschützten Werk i.S. eines "total buy out" gegen eine einmalige Pauschalvergütung einräumt.

 

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