BFH: Bezug von Bonusaktien der Telekom – Zulässigkeit Sammelauskunftsersuchen an Banken (Entscheidungsreport)
BFH, Urteil vom 16.1.2009 - VII R 25/08
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LEITSÄTZE
1. Die allgemeine, nach der Lebenserfahrung gerechtfertigte Vermutung, dass Steuern nicht selten verkürzt und steuerpflichtige Einnahmen nicht erklärt werden, genügt nicht, um Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung als „hinreichend veranlasst" und nicht als Ausforschung „ins Blaue hinein" erscheinen zu lassen. Hierfür bedarf es vielmehr der Darlegung einer über die bloße allgemeine Lebenserfahrung hinausgehenden erhöhten Wahrscheinlichkeit, unbekannte Steuerfälle zu entdecken.
2. Sind die durch den Bezug von Bonusaktien der Deutschen Telekom AG erzielten Einkünfte in der von der Bank ihren Kunden übersandten Erträgnisaufstellung nicht erfasst worden, die Kunden aber durch ein Anschreiben klar und unmissverständlich dahin informiert worden, dass diese Einkünfte nach Auffassung der Finanzverwaltung einkommensteuerpflichtig sind, stellt dies keine für eine Steuerhinterziehung besonders anfällige Art der Geschäftsabwicklung dar, die etwa mehr als bei Kapitaleinkünften aus bei Banken gehaltenen Wertpapierdepots sonst dazu herausfordert, solche Einkünfte dem Finanzamt zu verschweigen.
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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Dr. Marcus Geuenich, RA/StB, Deloitte & Touche