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Steuerrecht
02.06.2017
Steuerrecht
EU-Kommission: Annahme der neuen EU-Vorschriften zur Verhinderung von Steuervermeidung

Die EU-Kommission begrüßt, dass die Mitgliedstaaten die neuen EU-Vorschriften zur Verhinderung von Steuervermeidung über Drittstaaten heute (Montag) förmlich angenommen haben. Unternehmen können künftig Steuern nicht mehr dadurch vermeiden, indem sie die zwischen verschiedenen Ländern bestehenden Unterschiede bei der steuerlichen Behandlung missbrauchen, selbst wenn hierbei auch Drittländer betroffen sind.

Die EU-Finanzminister billigten diese neuen Vorschriften im Rat Wirtschaft und Finanzen im Februar 2017. Nachdem das Europäische Parlament Anfang dieses Monats seine Zustimmung erteilt hat, wurden sie am 29.5.2017 vom Rat offiziell angenommen. Die neuen Vorschriften unterbinden sogenannte „hybride Gestaltungen“ mit den Steuersystemen von Drittländern und treten am 1.1.2020 in Kraft, wobei bezüglich einer Bestimmung (Art. 9a) eine längere Einführungsphase bis 2022 vorgesehen ist.

Zusätzlich zu der 2016 vereinbarten Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung wurden zahlreiche neue Steuertransparenzvorschriften angenommen, die für eine gerechtere und offenere Besteuerung in ganz Europa sorgen sollen. Hintergrund: Seit Januar 2017 sind die Mitgliedstaaten zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten verpflichtet, was einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung durch Offshore-Steueroasen darstellt. Seit Januar dieses Jahres gelten ähnliche Transparenzvorschriften für Steuervorbescheide, während multinationale Unternehmen den Steuerbehörden bis Ende des Jahres länderbezogene Berichte vorlegen müssen. Der Rat und das Europäische Parlament verhandeln derzeit über weitere wichtige Vorschläge zur Verhinderung von Steuermissbrauch, unter anderem über eine öffentliche länderspezifische Berichterstattung, strengere Bestimmungen gegen Geldwäsche und striktere Vorschriften für die verantwortungsvolle Verwaltung von EU-Mitteln.

(PM Europäische Kommission vom 29.5.2017)

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