BMF: § 6 Investmentsteuergesetz (InvStG); Verfahren bis zu einer gesetzlichen Umsetzung des EuGH - Urteils vom 9. Oktober 2014 in der Rechtssache C - 326/12 (van Caster und van Caster)
Der EuGH hat mit Urteil vom 9.10.2014 in der Rechtssache C-326/12 „van Caster und van Caster“ entschieden, dass § 6 InvStG
an das Unionsrecht anzupassen ist. Dem Steuerpflichtigen, der Anteile an einem ausländischen Investmentfonds gezeichnet hat, sei die Mögichkeit einzuräumen, Unterlagen oder Informationen beizubringen, mit denen sich die tatsächliche Höhe seiner Einkün
fte nachweisen lässt. Der Inhalt, die Form und das Maß an Präzision, denen die Angaben genügen müssen, um in den Genuss der transparenten Besteuerung zu kommen, müssten von der Finanzverwaltung bestimmt werden, um dieser die ordnungsgemäße Besteuerung zu ermöglichen. Daher kommt die Möglichkeit einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nicht in Betracht.
Bis zur gesetzlichen Neuordnung hat das BMF ein Schreiben hierzu erlassen. Das Schreiben finden Sie hier.
BMF, Schreiben vom 28.7.2015, IV C 1 -S 1980-1/11/10014 :005, 2015/0662532.