, Head of Finance Advisory bei KPMG: „Unternehmen gehen Transformationsprojekte im Rechnungswesen überwiegend noch nach klassischen Methoden an. Agile Prinzipien oder Methoden spielen eine
Der BFH hat mit Urteil vom 7.5.2019 – VIII R 2/16 – entschieden:
1. Der Rentenberater übt keine Tätigkeit aus, die einem der in § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG genannten Katalogberufe --insbesondere dem des Rechtsanwalts bzw. Steuerberaters-- ähnlich ist. Es fehlt an einer Vergleichbarkeit von Ausbildung und ausgeübter Tätigkeit.
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Der BFH hat mit Urteil vom 7.5.2019 – VIII R 26/16 – entschieden:
1. Der Rentenberater übt keine Tätigkeit aus, die einem der in § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG genannten Katalogberufe – insbesondere dem des Rechtsanwalts bzw. Steuerberaters-- ähnlich ist. Es fehlt an einer Vergleichbarkeit von Ausbildung und ausgeübter Tätigkeit.
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Der BGH hat mit Urteil vom 2.7.2019 - II ZR 155/18 - entschieden: Die gesetzliche Zuständigkeit zur fristlosen Kündigung des Dienstverhältnisses mit dem Vorstandsmitglied einer Genossenschaft liegt bei deren General- oder Vertreterversammlung. Die Neufassung von § 39 Abs. 1 GenG durch das Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschafts-rechts vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1911) hat daran nichts geändert.
Das BAG hat mit Urteil vom 20.3.2019 – 7 AZR 237/17 – wie folgt entschieden:
1. Erklärt der Bühnenarbeitgeber aus Anlass eines Intendantenwechsels Nichtverlängerungsmitteilungen nach § 96 Abs. 2 NV Bühne lediglich gegenüber den drei lebensältesten Gruppentänzern, kann dies ...
Das BAG hat mit Urteil vom 14.5.2019 – 3 AZR 150/17 – wie folgt entschieden:
Für die Beurteilung, ob eine Partei ihr einseitiges Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB nach billigem Ermessen ...
Die aktuelle weltweite Ausnahmesituation bringt für Unternehmen und für Einzelpersonen ein gesteigertes Informationsbedürfnis zu allen Rechtsfragen rund um Corona mit sich. Melden Sie sich für den neuen Newsletter "Corona Rechtsinformation powered by Betriebs-Berater" an.