BAG: Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Tarifvertrags - Verrentung eines Versorgungsguthabens - einseitiges Leistungsbestimmungsrecht - billiges Ermessen
Das BAG hat mit Urteil vom 14.5.2019 – 3 AZR 150/17 – wie folgt entschieden:
Für die Beurteilung, ob eine Partei ihr einseitiges Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB nach billigem Ermessen ausgeübt hat, ist ein objektiver Maßstab anzulegen.