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Arbeitsrecht
21.08.2019
Arbeitsrecht
BAG: Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Tarifvertrags - Verrentung eines Versorgungsguthabens - einseitiges Leistungsbestimmungsrecht - billiges Ermessen

Das BAG hat mit Urteil vom 14.5.2019 – 3 AZR 150/17 – wie folgt entschieden:

Für die Beurteilung, ob eine Partei ihr einseitiges Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB nach billigem Ermessen ausgeübt hat, ist ein objektiver Maßstab anzulegen.

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