BMF, Schreiben vom 19.2.2019 – IV C 6 – S 2133/13/10002 finden Sie unten. BMF-Schreiben vom13.6.2005 – IV B 2 – S 2137 – 30/05, BStBl. I 2005, 715, BB 2005, 1497, wird aufgehoben.
Der Bundestag hat am 21.2.2019 in 2. und 3. Lesung das Gesetz über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union beschlossen (BR-Drs. 84/19) und folgt somit den Empfehlungen seines Finanzausschusses vom 20.2. 2019 (BT-Drs. 19/7959). Aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit soll das Gesetz unabhängig davon, ob ein eventuelles Austrittsabkommen Großbritanniens mit der EU zustande kommt, am 29.3.2019 in Kraft treten. Wesentliche unternehmensrelevante Änderungen im Vergleich zum Gesetzentwurf der Bundesregierung sind:
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