Der BGH hat mit Urteil vom 12.10.2017 – III ZR 254/15 – entschieden: Es ist regelmäßig nicht erforderlich, dass im Prospekt eines Private-Equity-Dachfonds auch die genaue Höhe der bei den jeweiligen Zielfonds anfallenden Kosten (hier: Managementfees) angegeben ist. Dies gilt auch, ...
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