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Wirtschaftsrecht
10.11.2017
Wirtschaftsrecht
BGH: Angabe von Managementfees im Prospekt eines Private-Equity-Dachfonds ist generell nicht erforderlich

Der BGH hat mit Urteil vom 12.10.2017 – III ZR 254/15 – entschieden: Es ist regelmäßig nicht erforderlich, dass im Prospekt eines Private-Equity-Dachfonds auch die genaue Höhe der bei den jeweiligen Zielfonds anfallenden Kosten (hier: Managementfees) angegeben ist. Dies gilt auch, wenn bei dem als Teil-Blind-Pool ausgestalteten Dachfonds bereits einzelne Zielfonds ausgewählt sind, in die investiert werden soll.

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