Der Bundesrat (BR) hat am 26.3.2010 in einer Entschließung zur Einführung akut wirkender Notfallregelungen in das Basel II-Regime, Drucks. 89/10 (Beschluss),die Bundesregierung aufgefordert, sich im Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht für eine
LG München I, Urteil vom 5.11.2009 - 5HK O 15312/09, gBerufung eingelegt (Az. OLG 23 U 5517/09)Volltext des Urteils://BB-ONLINE BBL2010-g-gunter www.betriebs-berater.deLeitsatzDie Neuregelung des § 100 Abs. 5 AktG über den Sachverstand des
BFH, Urteil vom 28.10.2009 - VIII R 22/07Vorinstanz: FG Köln vom 25.4.2007 - 10 K 3240/06 (EFG 2007, 1148)LeitsatzZahlt ein Steuerpflichtiger, der einem Vermögensverwalter Vermögen zur Anlage auf dem Kapitalmarkt überlässt, ein gesondertes Entgelt
-tb- Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 25.3.2010 einen aktualisierten Umsetzungsbericht veröffentlicht (Quelle: hier). Der Bericht enthält die jüngst von der Europäischen Union akzeptierten Änderungen zu IFRS 2 sowie die
-tb- Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union L 77 vom 24.3.2010 sind mit den Verordnungen (EG) Nr. 244/2010 und Nr. 243/2010 zahlreiche IFRS-Änderungen übernommen worden (Quelle: ec.europa.eu). Die Änderungen beziehen sich auf
Schleswig-Holsteinisches FG, Urteile vom 11.2.2010 - 1 K 3/05, Rev. eingelegt (Az. BFH I R 17/10), und 1 K 4/05, Rev. eingelegt (Az. BFH I R 18/10)------------------------------------------------------- LeitsätzeEin vorübergehender Gehaltsverzicht
Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 11.2.2010 - 1 K 4/05LeitsätzeEin vorübergehender Gehaltsverzicht des Gesellschaftergeschäftsführers zum Zwecke der Bewältigung einer wirtschaftlichen Ausnahmesituation der GmbH führt auch bei vertraglicher
Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 11.2.2010 - 1 K 3/05LeitsätzeEin vorübergehender Gehaltsverzicht des Gesellschaftergeschäftsführers zum Zwecke der Bewältigung einer wirtschaftlichen Ausnahmesituation der GmbH führt auch bei vertraglicher
In einem Schreiben an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat sich das IDW zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wahlrechts der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) geäußert. Das IDW begrüßt den Vorschlag, regt aber
Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) fordert, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer in das geplante Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht einzubeziehen. Der Gesetzentwurf in seiner
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zum Stellungnahmeentwurf der EFRAG zum IASB ED/2010/1 „Measurement of Liabilities in IAS 37“ verabschiedet. Der Text ist hier abrufbar.
In einem Schreiben an das Bundesministeriumder Finanzen (BMF) nimmt das IDW Stellung zum Entwurf der Umsatzsteuer-Richtlinien 2011. Der Entwurf sieht umfangreiche Anpassungen der Umsatzsteuer-Richtlinien an die neuere Rechtsprechung des EuGH und des
Hommel/Rammert/Wüstemann, Konzernbilanzierung case by case, Frankfurta. M., Verlag Recht und Wirtschaft, 2. Aufl. 2009, 328 S., Kt., 27,90 EuroDas Erscheinungsdatum der zweiten Auflage des Rezensionswerks (Juni2009) war gut gewählt:- IFRS 3 Business
Der Exposure Draft 2009/12 des IASB stellt die zweite Phase zum Ersetzen des IAS 39 dar. Kern dieses Entwurfs ist ein neues Modell zur Ermittlung von Wertminderungen für Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.
Der International Accounting Standards Board hat die Kommentierungsfrist zum Exposure Draft zu Änderungen an IAS 37 bis zum 19.5.2010 verlängert. Auch die EFRAG hat die Frist zur Kommentierung ihres Entwurfs einer Stellungnahme gegenüber dem IASB
Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW erörterte in seiner 219. Sitzung am 10./11.3.2010 das Thema „Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen nach dem Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente“. Hintergründe und Ergebnis der Diskussion
In einem Schreiben an den IASB hat sich das IDW zum Exposure Draft 2010/1 „Measurement of Liabilities“ vom Januar 2010 geäußert. ED 2010/1 befasst sich mit der Bewertung von Rückstellungen im Anwendungsbereich des bisherigen IAS 37, einschließlich