Schleswig-Holsteinisches FG: Pensionszusagen an Gesellschafter Geschäftsführer unterliegen den Auslegungsregeln des BGB (Entscheidungsreport)
Schleswig-Holsteinisches FG, Urteile vom 11.2.2010 - 1 K 3/05, Rev. eingelegt (Az. BFH I R 17/10), und 1 K 4/05, Rev. eingelegt (Az. BFH I R 18/10)
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Leitsätze
Ein vorübergehender Gehaltsverzicht des Gesellschaftergeschäftsführers zum Zwecke der Bewältigung einer wirtschaftlichen Ausnahmesituation der GmbH führt auch bei vertraglicher Verknüpfung der Pensionszusage mit den Aktivbezügen nicht zwangsläufig zum Wegfall des Pensionsanspruchs. Im Einzelfall kann für diese Fallkonstellation eine vertragliche Lücke bestehen, welche im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen ist. Besteht nach dem Ergebnis der ergänzenden Vertragsauslegung der Pensionsanspruch vorläufig fort, dann liegt insoweit keine Überversorgung unter dem Gesichtspunkt einer sogen. Nur-Pension vor - Abgrenzung zu BFH, Urteil vom 9.11.2005 - I R 89/04, BStBl. II 2008, 523, BB 2006, 80.
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Lesen Sie hier zu den Entscheidungsreport von Heinz-Josef Heger, RA, Leiter des Fachbereichs Steuern und Bilanzen bei Towers Watson, Wiesbaden
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