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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
23.03.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Stellungnahme zum IASB Exposure Draft 2010/13 “Hedge Accounting“

 

In seinem Schreiben vom 14.3.2011, das unter http://www.idw.de/idw/download/Hedge_Accounting_IDW_Stell.pdf?id=606992&property=Datei abrufbar ist, nimmt das IDW Stellung zu dem im Dezember 2010 von International Accounting Standards Board (IASB) und Financial Accounting Standards Board (FASB) veröffentlichten gemeinsamen Exposure Draft 2010/13 Hedge Accounting". Der Entwurf enthält grundlegende Regelungen zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften. Die Bilanzierungsvorschriften für "Portfolio Hedge Accounting" werden derzeitig vom IASB erarbeitet und sollen gegen Ende des Jahres 2011 als separater Exposure Draft veröffentlicht werden.

Das IDW begrüßt die Vorschläge des IASB, künftig einen stärker prinzipienorientierten Ansatz zu verfolgen und Inkonsistenzen aus IAS 39 zu beseitigen. Obwohl der IASB eine stärkere Verknüpfung von Risikomanagement und Hedge Accounting anstrebt, wird es auch in Zukunft nicht möglich sein, die Effekte von Managementaktivitäten zur Absicherung von Risiken vollständig abzubilden, Grund dafür ist die Beibehaltung einer Vielzahl von Restriktionen für das Hedge Accounting (z. B. Verbot von "Partial Term Hedges" und der Abbildung von internen Sicherungsbeziehungen).

Unabhängig davon befürwortet das IDW die vorgeschlagene Erweiterung des Umfangs der Grund- und Sicherungsgeschäfte, die in das Hedge Accounting einbezogen werden dürfen, sowie die Abschaffung des retrospektiven Effektivitätstests. Kritisch sieht das IDW den neuen Bilanzierungsvorschlag für den Zeitwert einer Option, der aufgrund eines Methodenwahlrechts zu unnötiger Komplexität führt. Weiterer Klarstellungsbedarf ergibt sich bei den Erstanwendungsvorschriften für das Hedge Accounting, insbesondere im Zusammenspiel mit den anderen Phasen des IFRS 9-Projekts.

(www.idw.de)

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