BFH: Keine Erweiterung der Ansparrücklage nach § 7g EStG für bereits angeschaffte Wirtschaftsgüter
Der BFH hat in seinem Urteil vom 29.4.2008 – VIII R 62/06 –wie folgt entschieden: Für bereits angeschaffte Wirtschaftsgüter kann wegen fehlenden Finanzierungszusammenhangs zwischen Rücklage und Investition eine Ansparrücklagenach § 7g EStG nicht gebildet werden,wenn die Rücklage erst nach dem Anschaffungsjahr allein wegen zwischenzeitlicher Änderung des Einkommensteuerbescheids für das Investitionsjahr gebildet wird, um die aufgrund des Änderungsbescheids überschrittene Einkommensgrenze für die Begünstigung nach § 10e EStG erneut zu unterschreiten. Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1776-1 unter www.betriebs-berater.de