BAG: Zustimmung zur Verlängerung der Elternzeit nach billigem Ermessen
BAG, Urteil vom 18.10.2011 Aktenzeichen 9 AZR 315/10 (Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg vom 14.04.2010 - Aktenzeichen 10 Sa 59/09; ) (Vorinstanz: ArbG Freiburg vom 01.09.2009 - Aktenzeichen 8 Ca 109/09; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Der Arbeitgeber hat entsprechend § 315 Abs. 1 BGB nach billigem Ermessen zu entscheiden, ob er die zur Verlängerung der Elternzeit nach § 16 Abs. 3 Satz 1 BEEG erforderliche Zustimmung erteilt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
BAG-Pressemitteilung Nr. 80/11
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