R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Arbeitsrecht
23.04.2020
Arbeitsrecht
BAG: Unwirksame Versetzung - Schadensersatz - Reisekosten - Schadensschätzung

Das BAG hat mit Urteil vom 28.11.2019 – 8 AZR 125/18 – wie folgt entschieden:

1. Erklärt der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer eine unwirksame Versetzung, verstößt er damit gegen seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen (Rn. 23).

2. Befolgt der Arbeitnehmer die unwirksame Versetzung, ist der Arbeitgeber nach § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB zum Ersatz der zusätzlichen Reisekosten des Arbeitnehmers verpflichtet, die für die Fahrten von seiner Wohnung zu dem Arbeitsort, an den er versetzt wurde, entstehen (Rn. 21 ff.).

3. Der Umstand, dass keine - auch keine vorläufige - Bindung des Arbeitnehmers nach § 106 Satz 1 GewO, § 315 BGB an unbillige Weisungen besteht, führt nicht dazu, dass ein Schadensersatzanspruch wegen eines Mitverschuldens des Arbeitnehmers gemäß § 254 Abs. 1 BGB ausgeschlossen oder gemindert ist, wenn der Arbeitnehmer eine unwirksame Versetzung befolgt. Dem Arbeitnehmer ist es im bestehenden Arbeitsverhältnis regelmäßig nicht zumutbar, einer Versetzung nicht nachzukommen (Rn. 26).

4. Hat ein Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber einen Schadensersatzanspruch auf Erstattung von Fahrtkosten, können die Tatsachengerichte bei der Schadensschätzung nach § 287 Abs. 1 ZPO die Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) heranziehen (Rn. 36).

5. Dabei ist der für die in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 JVEG aufgeführten Personen (Sachverständige, Dolmetscherinnen, Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer) in § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 JVEG festgelegte Kilometersatz von 0,30 Euro für jeden gefahrenen Kilometer zugrunde zu legen (Rn. 36).

stats