BAG: Tarifliches Schlechterstellungsverbot
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 8.12.2011 – 6 AZR 291/10 – wie folgt: Ist umstritten, ob es sich um einen Tarifvertrag oder um eine sonstige nichttarifliche Vereinbarung handelt, ist der Inhalt und damit die Charakterisierung anhand des zu ermittelnden Willens der Vertragsparteien festzustellen. Die Anordnung der Tarifvertragsparteien in Abs. 3 S. 2 Nr. 2 der Gemeinsamen Erklärung, dass übergeleitete Beschäftigte, die aufgrund ihres Vergleichsentgelts nicht mindestens der Stufe 3 der ermittelten Entgeltgruppe zuzuordnen waren, mindestens der Stufe zuzuordnen sind, die sich entsprechend ihrer einschlägigen Berufserfahrung gemäß § 13 Abs. 2 HTV ergibt, wirkt normativ.