BAG: Prozessführungsbefugnis eines Arbeitnehmers für die Bundesagentur für Arbeit
Der fünfte Senat entschied in seinem Urteil vom 19.3.2008 - 5 AZR 432/07 -, dass nach allgemeinen Grundsätzen des Prozessrechts die Prozessführungsbefugnis durch Rechtsgeschäft vom Rechtsträger auf die Prozesspartei übertragen werden kann, wenn diese ein schutzwürdiges Interesse besitzt, das fremde Recht im eigenen Namen geltend zu machen. Das gilt auch für Vergütungsansprüche eines Arbeitnehmers, soweit sie wegen der Zahlung von Arbeitslosengeld auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangen sind.
(Quelle: PM des BAG vom 19.3.2008)