R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Arbeitsrecht
26.06.2019
Arbeitsrecht
BAG: Geplante Überstunden - Schichtplanturnus bei Wechselschichtarbeit – erforderlicher Ausplanungsgrad

Das BAG hat mit Urteil vom 11.4.2019 – 6 AZR 249/18 – wie folgt entschieden:

1. § 9 Abs. 8 Buchst. c TV-V unterscheidet ebenso wie § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD-AT zwischen ungeplanten und eingeplanten Überstunden. Letztere entstehen nur, wenn sie im Schichtplanturnus nicht ausgeglichen werden (Rn. 14).

2. Der Schichtplanturnus beschreibt den Zeitraum, für den der Schichtplan im Vorhinein aufgestellt ist. Dies kann ein gesamtes Jahr umfassen. Monatliche Aktualisierungen stehen dem nicht entgegen (Rn. 17).

3. Ein jahresbezogener Schichtplanturnus kann auch dann vorliegen, wenn der für ein Jahr aufgestellte Schichtplan bestimmte Zeiträume vorsieht, für die zur Wahrung der Flexibilität die Einteilung der Beschäftigten noch nicht abschließend festgelegt wird. Dies muss aber deutlich die Ausnahme sein. Bei einem Schichtplanturnus von einem Jahr ist grundsätzlich ein Anteil von 25 % flexibler Zeiträume möglich. Die konkrete Besetzung der einzelnen Schichten kann dann - wie im entschiedenen Fall - erst im Rahmen einer Monatsplanung erfolgen (Rn. 23 f.).

stats