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Arbeitsrecht
07.04.2014
Arbeitsrecht
LAG Schleswig-Holstein: Betriebsänderung bei Einführung eines standardisierten Verbesserungsverfahrens

Das LAG Schleswig-Holstein hat mit Beschluss vom 22.1.2014 - 3 TaBV 38/13 - wie folgt entschieden:
1. Die werksweite Einführung eines standardisierten, in Phasen aufeinander aufbauenden Verbesserungsverfahrens, das die systematische Steigerung der Effektivität und Produktivität zum Ziel hat, kann eine Betriebsänderung im Sinne des § 111 Satz 3 Ziff. 5 BetrVG darstellen.
2. Auch wenn zu Beginn der Einführung eines derartigen Verfahrens i. S. d. § 111 Satz 3 Ziff. 5 BetrVG mangels Vorliegens von Auswertungsergebnissen noch keine konkreten wirtschaftlichen Nachteile für die betroffenen Beschäftigten geplant sind, ist ein Sozialplan in der Einigungsstelle erzwingbar. Das gilt jedenfalls nach Scheitern der Interessenausgleichsverhandlungen.
3. Es reicht aus, dass die in dem erzwingbaren Sozialplan als ausgleichsfähig geregelten Nachteile gerade objektiv durch diese Betriebsänderung möglicherweise verursacht werden.
4. Zur Wirtschaftlichkeitsprüfung bei aktuell – noch – nicht feststellbarem Sozialplanvolumen.

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