BAG, Urteil vom 23.9.2010 - 8 AZR 567/09Sachverhalt Die Parteien streiten darüber, ob infolge eines Betriebsübergangs zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht, und über Vergütungsansprüche. Der Kläger war seit 1980 für die W GmbH als
BAG, Urteil vom 29.9.2010 - 3 AZR 557/08LeitsätzeEine Versorgungsordnung, die für den Fall der vorgezogenen Inanspruchnahme einer Betriebsrente eine "versicherungsmathematische Herabsetzung" vorsieht, ohne deren Höhe genau anzugeben, ist zumindest
BAG, Urteil vom 29.9.2010 - 3 AZR 546/08SachverhaltDie Parteien streiten darüber, ob der Beklagte als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung verpflichtet ist, aufgrund eines „Leistungsbescheides" dem Kläger eine höhere monatliche Betriebsrente zu
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.9.2010 – 8 AZR 315/09 – wie folgt: Ist das LAG zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Arbeitsanweisung des Arbeitgebers durch dessen Direktionsrecht gedeckt ist und keine „Mobbinghandlung“ darstellt, und hat es
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 5.10.2010 – 5 AZN 666/10 – wie folgt: Eine Rechtsfrage hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie sich über den Streitfall hinaus in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann und deshalb das abstrakte
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 9.9.2010 – 2 AZR 582/09 – wie folgt: Die Zurückweisung einer Kündigung mangels Vorlage einer Vollmacht ist nach § 174 S. 2 BGB ausgeschlossen, wenn der Kündigende in eine Stellung berufen ist, die üblicherweise
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 30.9.2010 – 2 AZR 88/09 – wie folgt: Nach § 1 Abs. 2 S. 4 KSchG trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, die die Kündigung bedingen. Dazugehört auch die Darlegung des Fehlens
Das ArbG entschied in seinem Urteil vom 16.9.2010 – 5 Ca 1030 d/10 – wie folgt: Bereitet ein Arbeitnehmer zusammen mit zwei weiteren Arbeitnehmern in einem betriebsratslosen Betrieb das Einladungsschreiben für die Wahlversammlung zur Wahl eines
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 1.7.2010 – 2 AZR 270/09 – wie folgt: Nach dem als Bundesrecht i. S. v. Art. 25 GG geltenden allgemeinen Völkergewohnheitsrecht sind Staaten der Gerichtsbarkeit anderer Staaten nicht unterworfen, soweit ihre
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 28.10.2010 – 2 AZR 293/09 – wie folgt: Die Regelungen des TVöD stellen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes keine über die in § 41 TVöD-BT-V genannten Pflichten hinausgehenden Anforderungen an die
EuGH , Urteil vom 22.10.2009 - Aktenzeichen Rs. C-116/08 (Vorinstanz: Hof van Cassatie (Belgien) - Entscheidung vom 25.02.2008 ) Amtliche Leitsätze: Paragraf 2 Nrn. 6 und 7 der am 14. Dezember 1995 geschlossenen Rahmenvereinbarung über den
BAG , Urteil vom 07.07.2010 - Aktenzeichen 4 AZR 1023/08 (Vorinstanz: LAG Hamburg vom 24.10.2008 - Aktenzeichen 3 Sa 54/08; ) (Vorinstanz: ArbG Hamburg vom 01.04.2008 - Aktenzeichen 21 Ca 385/07; ) Redaktionelle Leitsätze: Die Regelungen eines für
BAG, Urteil vom 22.7.2010 - 6 AZR 847/07Leitsätze1. Bei der Inhaltskontrolle von im Arbeitsvertrag dynamisch in Bezug genommenen kirchlichen Arbeitsvertragsregelungen ist als im Arbeitsrecht geltende Besonderheit zu berücksichtigen, dass das
LAG Rheinland-Pfalz , Beschluss vom 10.09.2010 - Aktenzeichen 6 TaBV 10/10 (Vorinstanz: ArbG Mainz vom 18.01.2010 - Aktenzeichen 4 BV 51/09; ) Redaktionelle Leitsätze: 1. Die Arbeitgerberin ist gemäß § 81 SGB IX zur Prüfung verpflichtet, ob freie
BAG , Urteil vom 19.08.2010 - Aktenzeichen 8 AZR 315/09 (Vorinstanz: LAG Düsseldorf vom 30.01.2009 - Aktenzeichen 9 Sa 1695/07; ) (Vorinstanz: ArbG Oberhausen vom 15.08.2007 - Aktenzeichen 3 Ca 360/07; ) Redaktionelle Leitsätze: 1. a) Ein Sachurteil,
BAG , Beschluss vom 05.10.2010 - Aktenzeichen 5 AZN 666/10 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 07.05.2010 - Aktenzeichen 13 Sa 159/10; ) (Vorinstanz: ArbG Potsdam - 3 Ca 1420/09 - 21.12.2009 ) Redaktionelle Leitsätze: 1. Dass eine Vielzahl von
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...