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ZFWG 2017, 404
OVG Hamburg 
Veranstaltung und Vermittlung von Online-Zweitlotterien in Hamburg verboten (Beschluss vom 09.03.2017, 4 Bs 241/16)

Die Veranstaltung und Vermittlung von Zweitlotterien im Internet ohne Erlaubnis nach § 4 Abs. 5 GlüStV ist unzulässig.

OVG Hamburg, ZfWG 2017, 404-416 (Beschluss vom 09.03.2017, 4 Bs 241/16)

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