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ZFWG 2017, 416
VGH Baden-Württemberg 
Keine Anwendbarkeit fünfjähriger Übergangsfrist für Spielhalle bei Betreiberwechsel (Urteil vom 03.05.2017, 6 S 306/16)

Die Übergangsvorschrift des § 51 Abs. 4 Satz 1 LGlüG findet bei einem Betreiberwechsel keine Anwendung. Der neue Betreiber bedarf einer neuen Erlaubnis nach § 41 LGlüG.

VGH Baden-Württemberg, ZfWG 2017, 416-421 (Urteil vom 03.05.2017, 6 S 306/16)

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