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ZFWG 2016, 58
OVG Nordrhein-Westfalen 
Bereithalten eines EC-Kartenautomaten im Eingangsbereich einer Spielhalle (Beschluss vom 19.11.2015, 4 B 710/15)

Das Bereithalten eines EC-Kartenautomaten in Funktionsräumen einer Spielhalle (hier: Eingangsbereich), die in der Spielhallenerlaubnis nicht als Spielfläche (Spiel-Raum) gekennzeichnet sind, verstößt nicht gegen das Verbot des § 16 Abs. 6 Nr. 2 AG GlüStV NRW, wonach das Aufstellen, Bereithalten oder die Duldung von technischen Geräten zur Bargeldabhebung, insbesondere EC- oder Kreditkartenautomaten, …

OVG Nordrhein-Westfalen, ZfWG 2016, 58-61 (Beschluss vom 19.11.2015, 4 B 710/15)

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