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ZFWG 2016, 56
VGH München 
Sportwettvermittlung in einer Gaststätte mit aufgestellten Geldspielgeräten unzulässig (Beschluss vom 10.11.2015, 10 CS 15.1538)

Die in § 21 Abs. 2 GlüStV enthaltene gesetzgeberische Wertung, wonach das Trennungsgebot von Spielhallen und Sportwettvermittlungsstellen der Vermeidung einer übermäßigen Ausnutzung des Spieltriebs dient und damit eine Maßnahme der Spielsuchtprävention darstellt, kann nach summarischer Prüfung über § 1 Satz 1 Nr. 1 GlüStV bei der Prüfung der materiellen Erlaubnisfähigkeit einer Sportwettvermittlung in einer Gaststätte, …

VGH München, ZfWG 2016, 56-58 (Beschluss vom 10.11.2015, 10 CS 15.1538)

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