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ZFWG 2016, 370
OVG Nordrhein-Westfalen 
Kein Erlöschen einer Spielhallenerlaubnis bei Geschäftsführerwechsel einer UG (Beschluss vom 25.05.2016, 4 B 162/16)

Die einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft nach § 5a GmbHG erteilte Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle nach § 33i GewO erlischt nicht schon dann, wenn ein neuer Geschäftsführer bestellt wird, auch wenn hierdurch die Frage der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit der Gesellschaft neu aufgeworfen wird.

OVG Nordrhein-Westfalen, ZfWG 2016, 370-371 (Beschluss vom 25.05.2016, 4 B 162/16)

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