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ZFWG 2016, 371
OVG Nordrhein-Westfalen 
Rechtswidrige Untersagung der Vermittlung von Nullstandswetten bei strukturellem Vollzugsdefizit (Beschluss vom 09.06.2016, 4 B 1437/15)

Zur Rechtswidrigkeit einer Untersagungsverfügung gegen die Vermittlung sogenannter Nullstandswetten in einem privaten Sportwettvermittlungsbüro, weil nicht erkennbar ist, dass ihr eine strukturell kohärente Verwaltungspraxis zugrunde liegt.

OVG Nordrhein-Westfalen, ZfWG 2016, 371-373 (Beschluss vom 09.06.2016, 4 B 1437/15)

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