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ZFWG 2018, 419
VGH Hessen 
Auswahlentscheidung bei unechter Konkurrenzsituation erfordert keine gesetzlich festgelegten Auswahlkriterien (Beschluss vom 12.06.2018, 8 B 1903/17)

Dem Rechtsschutzziel eines Spielhallenbetreibers, der seine Spielhalle vorläufig weiterbetreiben will, ist mit einer im Wege der einstweiligen Anordnung ausgesproche¬420nen vorläufigen Duldungsverpflichtung genügt. Demgegenüber würde eine vorläufige Erlaubnis die Hauptsache weitergehend als notwendig vorwegnehmen.

VGH Hessen, ZfWG 2018, 419-424 (Beschluss vom 12.06.2018, 8 B 1903/17)

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