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WRP 2014, 117
LG Köln 
Zivilrecht: „Drosselkom“ (Sonstiges vom 30.10.2013, 26 O 211/13)

Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsanbieters, wonach die Übertragungsgeschwindigkeit eines Festnetz-Internetzugangs bei Erreichung eines bestimmten Datenvolumens auf 2 Mbit/s reduziert werden kann, ist unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Verbraucher wegen unangemessener Benachteiligung gemäß § 307 Abs. 1, Abs. …

LG Köln, WRP 2014, 117 (Sonstiges vom 30.10.2013, 26 O 211/13)

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